Silvesterfeuerwerk – was ist zu beachten?

An Silvester knallt es – normalerweise. Feuerwerksraketen, Böller, Wunderkerzen und ganze Feuerwerksbatterien sorgen für bunte Effekte am Nachthimmel in der Neujahrsnacht. Dass dabei ebenso allerhand schiefgehen kann, beweisen alljährlich die Meldungen in den Nachrichten. Sei es eine verirrte Rakete, die ins Zimmer saust oder ein Böller, der Personen verletzt. Wie sich Feuerwerkskörper für Silvester als sicher klassifizieren lassen und worauf beim Zünden von Silvesterfeuerwerk zu achten ist, zeigt dieser Artikel.

Silvesterfeuerwerk kaufen – Tipps und Tricks zum Feuerwerk

Im Regelfall ist es erlaubt, ab dem 29. Dezember Feuerwerkskörper für die Neujahrsnacht im Handel zu kaufen. Dabei ist der Kauf allerdings ausschließlich Personen über 18 Jahren erlaubt – eine elterliche Vollmacht hilft in dem Fall nicht weiter. Für den Kauf von Silvesterfeuerwerk ist es außerdem ratsam, auf bestimmte Merkmale zu achten, um auf der sicheren Seite zu sein.

So ist geprüftes und sicheres Feuerwerk zu erkennen!

Zahlreiche Billigprodukte sind unzureichend geprüft und stellen deshalb eine potentielle Gefahr dar. Schlimmstenfalls sorgt die riskante Mischung aus Blitzknallsatz und Schwarzpulver für ein hohes Verletzungsrisiko aufgrund der massiven Explosionen. Um dem zu entgehen ist der Blick auf die Verpackung zu empfehlen. Feuerwerkskörper liefern im Idealfall bereits vor dem Kauf alle relevanten Informationen, um zu erfahren, wer das Produkt hergestellt und geprüft hat. Dazu gehört vor allem die Identifikationsnummer des Bundesministerium für Materialprüfung (kurz: BAM). Diese ist nach diesem Muster aufgebaut: BAM-F2-0003. Zusätzlich gibt das CE-Kennzeichen eine gewisse Sicherheit hinsichtlich der Qualität des Produkts. Dies ist eine vierstellige Nummer.

Des Weiteren sind die Anschrift und der Name sowie die Telefonnummer des Herstellers aufgeführt. Alternativ steht der Importeur auf der Verpackung. Daneben zeigt die Registriernummer, welche Einrichtung das Produkt geprüft hat. Diese Nummer ist ähnlich wie die Identifikationsnummer des BAM strukturiert: Die vier Ziffern 0589 stehen für das Bundesministerium. Im Anschluss daran folgt dasselbe Muster wie bei der Identifikationsnummer, sodass die Nummer wie folgt aussieht: 0589-F2-0003. Eine Anleitung in deutscher Sprache ist für die Hersteller im Übrigen verpflichtend.

Zusammengefasst bedeutet das, ein Feuerwerkskörper weist folgende Merkmale beim Kauf auf:

  • CE-Kennzeichnung (vierstellig)
  • Identifikationsnummer des Bundesministerium für Materialprüfung (Muster: BAM-F2-0003)
  • Registriernummer der Prüfstelle (Muster: 0589-F2-0003)
  • Anschrift inklusive Telefonnummer und Name des Herstellers oder Importeurs
  • eine deutsche Anleitung

Die Neujahrsnacht – Zünden von Silvesterfeuerwerk

Jedes Jahr aufs Neue ist es erlaubt, vom 31. Dezember bis zum 1. Januar Feuerwerk zu zünden. Einige Behörden schränken diese Zeitspanne für Böller und ähnliche Knallkörper zusätzlich ein. Wer sich an diese Zeiten nicht hält und sie missachtet, muss mit einer Geldbuße rechnen. Lediglich Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen ist das gesamte Jahr erlaubt. Für Silvester lohnt es sich daher, sich vorab bei der Polizei oder dem Ordnungsamt zu informieren, zu welchen Zeiten das Abbrennen von Feuerwerk erlaubt ist. Kinder dürfen grundsätzlich nur Kleinstfeuerwerk zünden. Dazu zählen vor allem Knallbonbons, Tischfeuerwerke und Wunderkerzen. Feuerwerk der Klasse II ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Das Etikett des Produkts gibt die nötige Auskunft darüber, welcher Klasse das Feuerwerk angehört und ab welchem Alter das Zünden selbigen erlaubt ist.

Sicherheitsmaßnahmen zum Zünden von Silvesterfeuerwerk

Diejenigen, die das Neujahrsfest lieber ruhiger mögen und selbst nicht zum Feuerwerk greifen, sind gut beraten, das Garagentor, die Dachluke sowie Balkontür verschlossen zu halten. Auf diese Weise lässt es sich verhindern, dass ein verirrter Feuerwerkskörper in die Räume fliegt. Zusätzliche Sicherheit bieten ein Feuerlöscher oder ein Eimer Wasser, die für Notfälle bereitstehen.

Wer hingegen selbst Feuerwerk abbrennt such sich besser einen sicheren Ort. Das heißt, der Balkon ist aufgrund der geringen Sicherheitsabstände denkbar ungeeignet, um Raketen abzuschießen. Ebenso sollten die agierenden Personen mit ihren Feuerwerkskörpern einen großen Abstand zu Personen, Bäumen, Tankstellen und Stromleitungen einhalten. Brennbare Gegenstände sollten möglichst aus der Gefahrenzone entfernt werden. Einen besonderen Schutz seitens des Gesetzgebers genießen Altenheime, Fachwerkhäuser, Kinderheime, Kirchen, Krankenhäuser sowie Reetdächer. In der Umgebung dieser Einrichtungen ist das Abbrennen eines Feuerwerks verboten.

Für das Zünden von Raketen empfiehlt es sich, die Anleitung der Produkte frühzeitig (d. h. bereits mittags, ehe zum Sekt gegriffen wird) zu beachten. Bei Feuerwerksbatterien ist ein ebenerdiger und fester Untergrund nötig. Dieser gewährleistet die Stabilität der Batterien. Bei Raketen gelten folgende Vorsichtsmaßnahmen, um Verletzungen zu vermeiden:

  • die Rakete beim Zünden niemals in der Hand halten!
  • die Rakete immer senkrecht abfeuern (z. B. mithilfe einer leeren Flasche)!
  • die Rakete immer am ausgestreckten Arm anzünden!

Daneben ist es wichtig, Böller niemals am Körper (Hosentasche, Rucksack, …) zu tragen. Ein verirrter Feuerwerkskörper könnte die Böller sonst entzünden und dadurch schwere Verletzungen nach sich ziehen. Nicht zuletzt sind Blindgänger unter keinen Umständen zweimal zu zünden! Dies erhöht das Risiko für Verletzungen signifikant.

Die Rakete zündet beim ersten Anzünden nicht? Dann gilt es, zehn Minuten abzuwarten. Hat sie bis dahin nicht doch noch gezündet, überschüttet die Person die Rakete mit Wasser. Das stellt sicher, dass die defekte Rakete keinen Schaden verursacht und der Jahreswechsel bei bester Gesundheit vonstattengeht.

Foto: djd/Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

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